Beförderungsbedingungen und Sicherheitsanweisung für Passagiere
Beförderungsbedingungen
Teilen Sie etwaige gesundheitliche Beschwerden (Herz, Kreislauf, Lunge, Gelenke, Operationen oder ähnliches) bei der Terminabsprache mit. Von Ballonfahrten während der Schwangerschaft raten wir ab. Ballon fahren kann durchaus mit einer sportlichen Betätigung verglichen werden.
Gutscheine werden nur gegen Bezahlung herausgegeben. Bei Gutscheinversand legen wir einen Überweisungsträger bei. Der Gutschein erlangt erst Gültigkeit nach Bezahlung. Die Gutscheine sind 3 Jahre gültig. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen werden wir 75 % erstatten. Nach Ablauf dieser Frist stimmen wir einer Weitergabe des Gutscheins zu.
Die Mindestfahrtdauer beträgt 50 Minuten. Wenn eine Distanz von mindestens 20 km zurückgelegt wurde, kann die Fahrtdauer auch kürzer sein. Bei Fehlanfahrten der Passagiere besteht kein Entschädigungsanspruch gegenüber dem Unternehmer oder dessen Beauftragten. Es wird dann ein Ersatztermin vereinbart.
Der verantwortliche Luftfahrzeugführer hat während des Starts, der Fahrt, der Landung sowie beim Auf- bzw. Abrüsten die geeigneten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zu treffen. Alle beteiligten Personen haben den hierzu notwendigen Anordnungen Folge zu leisten. Desgleichen trifft er Entscheidungen über Startplatz, Fahrthöhe, Fahrtdauer und Landeort.
Betrunkene oder unter Rauschmittel stehende Personen werden nicht befördert. Kinder unter 10 Jahren oder kleiner als 1,30 m können in der Regel nicht mitfahren. Fotoapparate, Videokameras oder ähnliche Geräte dürfen nur in einem dafür geeigneten stabilen Behälter mitgenommen werden. Glas oder glasähnliche, spitze oder scharfe Gegenstände sowie Waffen aller Art dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Rauchen an Bord sowie auf dem gesamten Start- bzw. Landeplatz ist verboten.
Durch die Aushändigung und Annahme des Fahrscheines wird der Beförderungsvertrag zwischen dem Passagier und Wilbert & Sohn Luftfahrtunternehmen GmbH, D-RLP 05 B, 55442 Warmsroth, Am Lindchen 16 abgeschlossen.
Es dürfen nur Personen befördert werden, mit denen ein Beförderungsvertrag zustande gekommen ist. Die Haftung des Luftfrachtführers aus dem Beförderungsvertrag richtet sich nach dem Luftverkehrsgesetz. Die Ersatzpflicht des Luftfrachtführers nach § 44 des Luftverkehrsgesetzes tritt nicht ein, wenn er beweist, dass er und sein Personal alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung des Schadens getroffen haben oder dass sie diese Maßnahmen nicht treffen konnten.
Die Deckungssumme beträgt in der Halterhaftpflicht-/Passagierhaftpflicht-Versicherung 8 Mio. €. Diese gilt pauschal für Personen und/oder Sachschäden je Schadensereignis. Für Gegenstände, die am Körper getragen werden, beträgt die Versicherungssumme 1.600 €. Die Unfallversicherung beträgt je Passagier 20.000 € bei Tod und 20.000 € bei Invalidität.
Schäden oder Ersatzansprüche sind dem Luftfrachtführer unverzüglich anzuzeigen und geltend zu machen. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Verletzten mitgewirkt, so gilt § 254 des BGB.
Änderungen dieser Beförderungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Bei Klagen im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag regelt das Luftverkehrsgesetz die Bestimmung des Gerichtsstandes. Ansonsten ist der Sitz des Unternehmens entscheidend.
Sicherheitsanweisung für Passagiere
Ballon fahren ein sportliches Ereignis – ein von Ihnen vielleicht lang gehegter Wunsch geht in Erfüllung. Freuen Sie sich schon jetzt darauf. Damit es für Sie ein schönes Erlebnis wird, beachten Sie bitte unsere Hinweise.
Gesundheitliche Beschwerden (Kreislauf, Herz, Gelenke) bitte bei der Terminabsprache oder dem Piloten vor Fahrtantritt mitteilen. Senioren, Schwangere, frisch Operierte oder Personen mit gesundheitlichen Beschwerden sollten vor der Fahrt ihren Arzt befragen. Vermeiden Sie Alkohol vor der Fahrt.
Tragen Sie bequeme Kleidung (Jeans etc.) und flaches, festes Schuhwerk. Glas, zerbrechliche, spitze oder scharfe Gegenstände sowie Waffen aller Art dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Fotoapparate usw. nur in einem stabilen Schutzbehälter mitnehmen.
Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Piloten und seinen Helfern. Fassen Sie die Ballonausrüstung nur auf ausdrückliche Anordnung an. Bitte legen Sie mitgeführte Gegenstände nicht auf dem Fahrzeug, Anhänger oder am Aufrüstplatz ab.
Ein wichtiges Wort an die Raucher: Im Umkreis von 50 m um den Anhänger, den Korb und die Hülle nicht rauchen und kein offenes Feuer anzünden. Auch während der Ballonfahrt besteht dieses absolute Rauchverbot. Werfen Sie keine Gegenstände über Bord (das ist verboten)! Genießen Sie die Ruhe einer Ballonfahrt.
Halten Sie sich bei der Landung unbedingt an den Haltegriffen an der Korbinnenseite fest und verlassen Sie den Korb nur auf Anweisung des Piloten.
Weisen Sie bitte Ihre Begleiter darauf hin, dass Sie bei der Landung nicht mit dem Fahrzeug auf das Landegrundstück fahren, sondern entsprechend der Straßenverkehrsordnung am Straßenrand parken!!!
Zum Abschluss der Ballonfahrt erwartet Sie die zünftige Erhebung in den Adelsstand der Ballonfahrer. Sie erhalten als Erstlingsfahrer eine persönliche Taufurkunde. Freuen Sie sich schon jetzt auf dieses schöne Erlebnis.
Eine schöne und erlebnisreiche Ballonfahrt – Glück ab und gut Land.